Bayerns Wissenschaftsminister Heubisch fordert für Bildung Änderungen im Steuerrecht / „Bildungsausgaben müssen als Werbungskosten anerkannt werden“

Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) macht sich für eine Änderung des Steuerrechts zu Gunsten der Bildung stark. „Jemand der studiert, investiert in seine Zukunft. Er verbessert dadurch seine zukünftigen Arbeitsplatzchancen. Deshalb ist es gar keine Frage, dass es sich bei Ausgaben, die im Rahmen eines Studiums entstehen, um Werbungskosten handelt. Das muss der Staat anerkennen.“ Bisher ist es so, dass Aufwendungen im Rahmen eines Studiums lediglich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Da die meisten Studierenden aber während des Studiums gar kein oder nur ein geringes Einkommen haben, bringt der Sonderausgabenabzug in der Regel keine Erleichterung. Wenn die Aufwendungen, wie von Heubisch propagiert, als Werbungskosten anerkannt würden, könnten diese auch eine zukünftige Steuerlast mindern. „Mit einer solchen Gesetzesänderung würde der Staat unser geltendes kompliziertes Steuerrecht für Studierende gerechter machen. Unabhängig davon muss das Ziel einer umfassenden Steuerstrukturreform weiterverfolgt werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Pressemitteilung vom 18.02.2010